Ab welchem Jahrgang werden die digitalen Endgeräte eingeführt?
Die Gesamtkonferenz hat im November 2023 mit großer Mehrheit beschlossen, dass der 8. Jahrgang zum Schuljahr 2024/2025 mit mobilen Endgeräten und Zubehör ausgestattet wird.
Warum werden digitale Endgeräte nicht zu Beginn der 5. Klasse eingeführt?
Nach dem Wechsel von der Grundschule soll Ihr Kind erst einmal in der neuen Umgebung ankommen. Damit dies gelingt, steht an unserer Schule in den unteren Jahrgängen das soziale Lernen im Vordergrund. Auch die weitere Einübung und Verbesserung der Handschrift ist uns wichtig. Um die Schülerinnen und Schüler nach dem Schulwechsel nicht zu überfordern, liegt der Schwerpunkt in den unteren Jahrgängen im Bereich Digitales Lernen zunächst auf ausgewählten Kernkompetenzen wie bspw. der Einführung in die schulinterne Plattform IServ, die Arbeit in unseren PC-Räumen mit dem Betriebsystem Windows aber auch mit Programmen wie Word. In den Jahrgängen 5 bis 7 stehen hierfür schuleigene iPads in mobilen Koffern bereit, die punktuell im Unterricht zum Einsatz kommen.
Wer bezahlt die digitalen Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler?
Damit die Geräte auch zu Hause für private Sachen genutzt werden können, werden elternfinanzierte Endgeräte mit Zubehör eingeführt.
Warum sollten die digitalen Endgeräte über einen Bildungspartner bezogen werden?
Die Einbindung in die Geräteverwaltung der Schule ist die Grundvoraussetzung für den sicheren und pädagogisch zielführenden Einsatz der Endgeräte im Unterricht (genauere Erläuterung unter "Warum werden die iPads über die Schule verwaltet?"). Allerdings lassen sich nicht alle Geräte einbinden. Hierzu zählen bspw. Geräte, die nicht für den deutschen Markt bestimmt sind. Aber selbst bei Geräten die über Online-Marktplätze wie Ebay oder bestimmte Elektronik-Discounter beschafft wurden und für den deutschen Markt vorgesehen sind, scheitert die Einbindung häufig. Bei bereits privat gekauften iPads muss das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Damit werden alle vorhandenen Daten gelöscht. Zudem muss das Gerät für mehrere Tage abgegeben werden. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die Geräte und das Zubehör über den von der Schule beauftragten Bildungspartner zu bestellen. Dieser sammelt die Bestellungen, nimmt die Einbindung der iPads in die Geräteverwaltung der Schule vor und ermöglicht, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse gleichzeitig ihre Geräte und das bestellte Zubehör bekommen. Außerdem gewährleistet der Bildungspartner als direkter Vertragspartner den technischen Support, die Garantie und Reparatur in der vorgesehenen Laufzeit.
Wer hat den Bildungspartner ausgesucht?
Die Auswahl des Bildungspartners AfB mobiles lernen erfolgte in Rücksprache mit den Elternvertreterinnen und Elternvertretern des betroffenen Jahrgangs im Rahmen einer schulischen Arbeitsgruppe.
Welches Endgerät und Zubehör wird vom Bildungspartner angeboten?
Sie können zwischen verschiedenen Paketen auswählen. Grundsätzlich müssen Sie zunächst entscheiden, ob Sie das iPad
- 9. Generation, 2021 10,2 Zoll, WiFi oder
- 10. Generation, 2022, 10,9 Zoll, WiFi
über den Bildungspartner beziehen möchten. Außerdem müssen Sie entscheiden, ob Sie
- 64 GB oder
- 256 GB
Speicherplatz benötigen. Damit das Gerät ausreichend geschützt ist und gleichzeitig optimal genutzt werden kann, umfassen die Pakete zudem immer eine Hülle (UAG Metropolis Schutzhülle, 10,2 oder 10,9 Zoll) und (ggf.) einen Stift (z.B. Apple Pencil 1. Generation).
Sollten Sie bereits einen Apple Pencil der 1. Generation besitzen oder diesen auf einem anderen Weg beziehen wollen, können Sie natürlich ein Paket auswählen, das keinen Stift enthält. Sie können auch einen Stift einer anderen Marke nutzen.
Die Anschaffung der Hülle über den Bildunsgpartner ist zwingend notwendig, da sonst der Versicherungsschutz nicht greift!
(Stand: November 2023)
Kann ich ein iPad nutzen, das ich bereits besitze?
Wenn Sie bereits ein iPad der 9. oder 10. Generation besitzen, gibt es eine Möglichkeit, dieses für die Schulnutzung zu konfigurieren (alle anderen Modelle nur nach Rücksprache!). Für die Konfiguration des iPads bitten wir als Aufwandsentschädigung um eine Spende von 30€ an den Förderverein der Schule. Das iPad muss zurückgesetzt werden, ein Backup via iCloud oder via PC/Mac kann nach der Umstellung nicht wiederhergestellt werden. Zudem muss das Gerät für mehrere Tage in der Schule abgegeben werden, um ein entsprechendes Profil über den Apple Configurator auf das Gerät zu laden. Anschließend darf dieses Profil 30 Tage lang nicht gelöscht werden. Das iPad sollte zudem gegen Schaden und Diebstahl versichert sein. Eine Hülle und ein Stift sind - wie bei den Paketen des Bildungspartners - erforderlich.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, ein bereits vorhandenes iPad zu nutzen, kontaktieren Sie uns bitte während der Bestellfrist unter folgender E-Mailadresse, um das weitere Vorgehen abzusprechen: ipad.support@sz-bleckede.de
Warum Tablets als digitale Endgeräte?
Notebooks sind nicht für den mobilen Einsatz im Wechsel von Schule und Zuhause geeignet. Die mechanischen Teile (Scharniere, Tasten, ggf. DVD-Laufwerk) eines Notebooks werden im täglichen Einsatz stark beansprucht. Ihre Lebensdauer hängt von der Qualität der Bauteile ab. Hochwertige Notebooks sind sehr teuer.
Mobiltelefone haben für viele Anwendungsfälle im Unterricht und beim häuslichen Lernen ein zu kleines Display. Diese Geräte können sich mithilfe ihrer SIM-Karte jederzeit mit dem Mobilfunknetz verbinden. Was wie ein Vorteil klingt, ist jedoch in Prüfungssituationen nicht zulässig. Aus diesem Grund scheidet diese Geräteklasse ebenfalls aus.
Für den Einsatz von Tablets sprechen aus unserer Sicht mehrere Punkte. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Beispiele nennen:
- Passt in jede Schultasche
- Geringes Gewicht
- Längere Akkulaufzeit
- Sofortige Einsatzbereitschaft durch Stand-by-Modus
- Einfache Bedienbarkeit (Touchscreen, Stift)
- Mehr Bewegungsfreiheit im Klassenraum
Warum iPads von Apple?
Es gibt viele Gründe, die für den Einsatz von iPads im Unterricht sprechen. Hier zählt, dass unsere Schule bereits gute Erfahrungen mit iPads im Unterricht gesammelt hat. Auch der Austausch mit anderen Schulen, die bereits länger mit iPads arbeiten, zeigt, dass die Geräte sich besonders gut für den Einsatz eignen. An dieser Stelle möchten wir auf die wichtigsten Vorteile von iPads eingehen:
- Große Anzahl an schulischen Apps
- Intuitive Bedienung
- Optimale Stiftbenutzung (für Handschrift)
- Überzeugende Verarbeitungsqualität
- Hoher Wiederverkaufswert
- Hohe Akkulaufzeit
- Zuverlässiges Betriebssystem
- Hohe Sicherheitsstandards
- Hoher Datenschutz (App-Anbieter)
- Langfristige und garantierte Versorgung mit Updates
- Leichte Einbindung in schulisches Netz
- Problemlose Bildschirmübertragung auf das Panel
Wie werden die iPads im Unterricht eingesetzt?
An dieser Stelle können wir den Einsatz der Endgeräte im Unterricht nur skizzieren. Dieser hängt schließlich von vielen unterschiedlichen Faktoren (Unterrichtsfach, Unterrichtsinhalt, Unterrichtsmethode, Lehrkraft, Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler usw.) ab. Grundsätzlich sollen die iPads den Unterricht in verschiedenen Bereichen ergänzen und bereichern. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Aufgaben, Ergebnisse und Lösungen können schnell und unkompliziert per Airdrop miteinander ausgetauscht werden
- Anfertigung und Abspeicherung von Notizen (Mitschriften, Arbeitsblätter usw.) über die App GoodNotes auf dem iPad
- Der Bildschirm der iPads kann schnell und unkompliziert per Airserver auf dem Panel übertragen werden
- Zugang zum Internet (bspw. für Recherchen)
Können auch digitale Endgeräte anderer Hersteller (Windows usw.) genutzt werden?
Nein. Verschiedene Anbieter nutzen unterschiedliche Firmware, so dass z.B. Anwendungen (Apps) nicht auf allen Geräten verwendet oder einheitlich genutzt werden können. Die Lehrkräfte können nicht im Umgang mit allen Herstellern geschult sein, um Ihre Kinder im Umgang mit den Geräten zu unterstützen. Um einen gemeinsamen Unterricht zu gestalten, benötigen alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Arbeitsmittel (wie auch bei Schulbüchern). Es muss gewährleistet sein, dass auf den Geräten dieselben schulischen Apps installiert sind und alle die gleichen Möglichkeiten haben mit dem iPad zu arbeiten. Aus diesem Grund müssen die Geräte auch alle die gleiche Firmware und das gleiche Zubehör haben. Der Lehrkörper und die Schüler sollen sich auf den Unterricht konzentrieren und nicht auf Hard- und/oder Software-Hürden stoßen.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es beim Bildungspartner?
Unser Bildungspartner AfB mobiles lernen bietet grundsätzlich zwei Finanzierungsarten an, zwischen denen Sie auswählen können:
1) Kauf per Einmalzahlung (inkl. 36 Monate Versicherung und Service)
2) Miete (inkl. 36 Monate Versicherung und Service)
Bei der Finanzierungsart Miete bestehen nach 36 Monaten zudem zwei Möglichkeiten. Entweder wird das Gerät und das Zubehör an die AfB mobiles lernen zurückgegeben oder es kann für ca. drei weitere Monatsbeiträge (in diesem Zeitraum allerdings ohne Versicherung/Service) gekauft werden. Sollten Sie sich für den Kauf des Geräts nach der Mietzeit entscheiden, müssen Sie sich bitte drei Monate vor Ablauf des Mietvertrages mit der AfB mobiles lernen unter verwaltung@mobileslernen.eu in Verbindung setzen.
(Stand: November 2023)
Bis wann müssen die Verträge mit dem Bildungspartner abgeschlossen werden?
Das Bestellportal für unsere Schule wird am 09.02.2024 durch den Bildungspartner geschlossen. Bitte schließen Sie bis zu diesem Termin einen Vertrag ab, um an der Bestellung teilzunehmen. Den Link zum Bestellportal, die benötigten Zugangsdaten und Hinweise zum Bestellvorgang finden Sie auf unserer Schulhomepage.
Biete der Bildungspartner finanzielle Unterstützung an?
Ein großer Vorteil der Kooperation mit unserem Bildungspartners ist, dass dieser einen Bildungsfond anbietet. Beziehen Sie z.B. ALG oder Sozialhilfe, können Sie den Fond beantragen. Dies gilt auch bei Frühverrentung oder wenn Sie ein Geschwisterkind in einer anderen iPad-Klasse haben, die ebenfalls durch die AfB mobiles lernen ausgestattet wird. Der Bildungsfond kann ausschließlich bei der Finanzierungsart Miete und einem iPad (9. oder 10. Generation) mit 64 GB beantragt werden. Pakete, die einen Stift enthalten, können auch durch den Fonds gefördert werden. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, reduziert sich der Leasingpreis um max. 50 %. Insgesamt können max. 10 % der Klassenstärke den Bildungsfond in Anspruch nehmen. Nach dem Ende der Laufzeit besteht KEINE Möglichkeit, das Gerät und Zubehör zu übernehmen.
Den Antrag auf Förderung durch den Bildungsfond stellen Sie direkt an die AfB mobiles lernen. Beachten Sie bitte, dass Sie erst einen Mietvertrag mit dem Bildungspartner über das Bestellportal abschließen und unmittelbar danach den Bildungsfonds beim Bildungspartner beantragen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, schicken Sie den ausgefüllten Antrag mit den benötigten Nachweisen nach der Bestellung zeitnah per E-Mail an verwaltung@mobileslernen.eu. Nachdem der Antrag überprüft wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, aus der die genaue prozentuale Reduzierung des Mietpreises hervorgeht.
Bitte beachten Sie, dass die Schule keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Anbieters hat!
Sie finden den Antrag unter folgendem Link:
Bietet die Schule Unterstützung an?
Die Schule verzichtet einmalig auf den Grundmietpreis beim Ausleihverfahren für die Lehrmittel. Gleichzeitig stellt die Schule die Lizenzen für alle Schulbücher im 8. Jahrgang kostenfrei bereit. Zudem stellt die Schule den Schülerinnen und Schülern des iPad-Jahrgangs die App GoodNotes bis zum Ende ihrer Schulzeit bereit. Hierdurch ermöglichen wir die Erstellung digitaler Notizen bzw. die digitale Heftführung. Außerdem wird die Materialliste angepasst/komprimiert. Die Kopierkosten werden halbiert. In Einzelfällen stellt die Schule außerdem iPads aus dem Sofortausstattungsprogramm „Schulgebundene Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf“ bereit.
Wird eine SCHUFA-Auskunft eingeholt, wenn ich das iPad beim Bildungspartner miete?
Nein, sollten Sie sich dazu entschieden haben, das iPad mit Zubehör zu mieten, schließen Sie hierüber einen Vertrag direkt mit der AfB mobiles lernen ab. Aus diesem Grund erfolgt keine SCHUFA-Abfrage.
Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungspartners?
Die AGB finden Sie unter folgendem Link:
Wie kann ich dem Bildungspartner eine Änderung der Adresse oder Bankverbindung mitteilen?
Sollten Sie sich für die Finanzierungsart Miete entschieden haben und während der vereinbarten Laufzeit umziehen und/oder sich Ihre Bankverbindung ändern, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bildungspartner mit. Das passende Formular finden Sie unter:
Sind 64 GB Speicherplatz ausreichend?
Für die schulische Nutzung sind 64 GB ausreichend. Viele Daten können - um den Speicher des iPads zu entlasten - bei IServ oder in der iCloud gespeichert werden. Da auf dem iPad natürlich auch private Daten und Apps gespeichert bzw. installiert werden können, deren Umfang wir nicht einschätzen können, haben Sie die Möglichkeit auch ein iPad mit 256 GB Speicherplatz zu kaufen bzw. zu mieten.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich immer genügend Speicher für die schulischen Zwecke auf dem Gerät vorhanden sein muss!
Können die iPads privat genutzt werden?
Außerhalb der Unterrichtszeit können alle schulischen und privaten Apps genutzt werden. Für die Installation von privaten Apps muss eine AppleID angelegt werden. Dies liegt in Ihrer Verantwortung. Beachten Sie bitte, dass man für die Erstellung einer AppleID 16 Jahre oder älter sein muss. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen die Eltern eine AppleID erstellen und hierüber Apps kaufen. Sie können auch die Familienfreigabe zur gemeinsamen Nutzung von Apps nutzen (genauere Informationen finden Sie hier). Für schulische Apps ist die ID nicht notwendig. Die Nutzung des iPads können Sie zu Hause über die Bildschirmzeit steuern (genauere Informationen finden Sie hier).
Beachten Sie aber unbedingt, dass Sie keine Einschränkung der Bildschirmzeit während der Schulzeit vornehmen.
Wem gehört das iPad?
Auch wenn Sie ein iPad über unseren Bildungspartner beziehen und für die Dauer des Schulbesuchs die Administration an unsere Schule abtreten, gehört das Gerät sowie das Zubehör natürlich nach dem Kauf und der vollständigen Bezahlung Ihnen. Sollten Sie für eine Miete eines iPads und Zubehör entschieden haben, bleibt dieses während der Laufzeit Eigentum der AfB mobiles lernen. Sie können es allerdings danach kaufen (siehe Antwort "Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?").
Brauche ich eine AppleID?
Grundsätzlich ist eine Nutzung des iPads als Schulgerät ohne Apple-ID möglich. Die schulischen Apps werden zentral über das MDM-System installiert und die Schülerinnen und Schüler können alle von der Schule bereitgestellten Apps im Relution Store suchen und selbst installieren.
Wenn zusätzliche Apps z.B. für die Privatnutzung benötigt werden, ist eine Apple-ID erforderlich (siehe Frage “Können iPads privat genutzt werden?”).
Wichtige Hinweise:
- Für Kinder unter 16 müssen die Eltern eine eigene Apple-ID (eigenes Apple Gerät erforderlich) und ein “Kinderkonto” erstellen. Kinderkonten werden anschließend durch die Familienfreigabe gesteuert (teilen von Käufen und Einschränkung des Geräts des Kindes).
- Die Nutzung von iCloud (Standardmäßig 5GB Online-Speicher) ist lediglich mit einer Apple-ID möglich. Diese ist nicht notwendig, aber durchaus zu empfehlen, da sie es Ihrem Kind ermöglicht eine Sicherung des gesamten iPads zu erstellen. Bei Schaden oder Verlust des iPads, können die Inhalte auf einem neuen Gerät aus iCloud wiederhergestellt werden. Ohne diese Funktion müssten Sie für eine regelmäßige Sicherung des Geräts auf einem PC (mit iTunes) oder Mac-Computer sorgen. Sollten 5GB nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit für 0,99€/Monat den Speicherplatz auf 50GB zu erweitern.
- Eine Sicherung der Dateien kann alternativ auf unserem Schulserver IServ erfolgen. Die Systemsicherung des iPads kann aber nicht auf IServ abgelegt werden!
Warum werden die iPads über die Schule verwaltet?
Die Einbindung der iPads in die Geräteverwaltung der Schule erfolgt grundsätzlich automatisch durch unseren Bildungspartner. Dieser hinterlegt die Endgeräte für die Schule im AppleSchoolManager (ASM). Durch das Mobile Device Management (MDM) Relution kann die Schule die Geräte verwalten. Die Einbindung in das MDM ermöglicht den Lehrkräften, die iPads der Schülerinnen und Schüler im Unterricht zu steuern. Zum Beispiel können bestimmte Funktionen und Apps (private) ausblendet bzw. eingeschränkt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Schülerinnen und Schüler im Unterricht wirklich mit den vorgegebenen Lerninhalten der Unterrichtsstunde beschäftigen. Zudem kann die Schule durch das MDM Relution schulische Apps kostengünstiger kaufen und zentral auf den iPads der Schülerinnen und Schüler installieren. Auch die Aktualisierung des Betriebssystems und von schulischen Apps können zentral ausgeführt werden.
Ist eine Versicherung für die iPads notwendig?
Das Angebot unseres Bildungspartners enthält immer eine Diebstahl- (150€ Selbstbeteiligung) und Schadensversicherung (75 € Selbstbeteiligung) für das Gerät. Die Hülle und der Stift sind nicht versichert!
Bitte beachten Sie unbedingt die genauen Versicherungsbedingungen des Bildungspartners (siehe Antwort "Wo finde ich die Versicherungsbedingungen des Bildungspartners?")!
Wenn Sie ein bereits vorhandenes iPad nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen, selbstständig eine Versicherung für das Gerät abzuschließen.
Wo finde ich die Versicherungsbedingungen des Bildungspartners?
Die Versicherungsbedingungen finden Sie unter folgendem Link:
Was muss ich machen, wenn mein iPad gestohlen wurde?
In diesem Fall beachten Sie bitte die Schritte, die im Dokument "Ablauf Diebstahl" unter folgendem Link dargestellt werden:
https://www.afb-schule.de/mobiles-lernen/downloads/#c16801
Bitte melden Sie einen Diebstahl auch unbedingt der Schule. Über die schulische Geräteverwaltung kann das iPad in den "Verloren"-Modus gesetzt werden. Hierdurch wird das Gerät gesperrt. Zudem besteht die Möglichkeit, auf dem Bildschirm des iPads eine benutzerdefinierte Meldung anzeigen lassen oder einen Ton abzuspielen. Sollte jemand das Gerät finden, kann er/sie es zurückgeben. Außerdem kann versucht werden, das iPad zu orten.
Wie läuft eine Reperatur eines iPads ab?
Versicherungsfälle werden direkt mit dem Bildungspartner AfB mobiles lernen abgewickelt. Dies beschleunigt den Vorgang erheblich. Im Regelfall hat die Schülerin bzw. der Schüler innerhalb von 48 Stunden ein Ersatzgerät. Dies war für die Schule ein entscheidender Punkt, eine Kooperation mit dem Bildungspartner einzugehen. Durch den kurzfristigen Austausch des Gerätes ist die digitale Teilnahme am Unterricht durchgehend gewährleistet.
Im Servicefall beachten Sie bitte die Schritte, die im Dokument "Ablauf Service" unter folgendem Link dargestellt werden:
Fallen für schulische Apps weitere Kosten für Eltern an?
Von schulischer Seite stellt die Schule den Kindern des iPad-Jahrgangs die App Goodnotes bereit. Diese wird nach der Ausgabe auf den iPads der Schülerinnen und Schüler installiert. Die Kosten für die App übernimmt die Schule. GoodNotes ist eine Notiz-App, in der die Schülerinnen und Schüler Unterrichtsnotizen und ihre Heftführung digital anfertigen bzw. vornehmen können. Zudem sind auf dem iPad einige Apps vorinstalliert (Pages, Keynote usw.). Diese sind kostenlos. Eine ausführliche Einführung in die Apps und die iPads erhalten die Kinder in den ersten Wochen nach der Geräteausgabe.
Neben GoodNotes werden wir versuchen, kostenlose Apps im schulischen Kontext zu nutzen.
Was kann die Administratorin/ der Administrator von den iPads einsehen?
Die Administratorin/der Administrator hat nur Einsicht in die allgemeinen Informationen der Geräte. Hierzu gehören u.a. Benutzerin und Benutzer, letzte Benutzung, Seriennummer, Betriebssystem, verfügbarer Speicher, Batteriestand, Bluetooth MAC, WLAN MAC sowie installierte Apps (schulisch/privat). Nicht einsehbar sind sämtliche privaten Daten und Dateien. Hier besteht keine Zugriffsmöglichkeit. Sollte ein Gerät nicht auffindbar sein, kann die Administratorin/der Administrator das Gerät in den "Verloren"-Modus setzen. Dies bedeutet, dass der die Administratorin/der Administrator das Gerät ggf. orten kann und dass das Gerät zur Nutzung gesperrt wird. War die Ortung erfolgreich, lässt sich die Sperrung wieder aufheben. Gleichzeitig erfolgt eine Mitteilung an den Nutzer über den Zeitpunkt und den Ort, sodass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.
Was passiert, wenn ich einen Vertrag abgeschlossen habe, mein Kind aber nicht in den 8. Jahrgang versetzt wird?
Die Verträge können bis ca. 6-8 Wochen vor der Auslieferung (Beginn des neuen Schuljahres) über den Bildungspartner storniert werden. Sollte Ihr Kind also nicht in den iPad-Jahrgang versetzt werden, müssen Sie schnellstmöglich Kontakt zur AfB mobiles lernen aufnehmen und eine Stornierung veranlassen.
Was passiert, wenn mein Kind die Schule frühzeitig verlässt?
Bei der Finanzierungsart Kauf per Einmalzahlung gehört das Gerät und Zubehör Ihnen. Sollte Ihr Kind die Schule frühzeitig verlassen, löscht die Schule das Gerät aus der Geräteverwaltung. Das Gerät wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durch die Schule administriert und kann frei verwendet werden.
Sollten Sie sich für die Finanzierungsart Mieten entschieden haben, kann der Vertrag bestehen bleiben (bspw. Schulwechsel oder Umzug). Sie können das Gerät bspw. ausschließlich privat nutzen. Vielleicht benötigt Ihr Kind das Gerät aber auch an der neuen Schule. In beiden Fällen können Sie den Vertrag bestehen lassen und bezahlen die monatlichen Raten weiterhin bis zum Ende der Laufzeit. Die Schule entfernt das iPad aus der Geräteverwaltung. Alternativ können Sie das Mietgerät vorzeitig zurückgeben und den Vertrag hierdurch beenden. Die bereits gezahlten monatlichen Raten werden in diesem Fall nicht erstattet. Zudem wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von 4 Monatsraten nach Abgabe des Mietobjektes berechnet. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an den Bildungspartner.
Was passiert, wenn mein Kind zwischenzeitlich in den iPad-Jahrgang wechselt?
Sollte ein Kind zwischenzeitlich in den iPad-Jahrgang wechseln, kann auch dieses ein iPad und das Zubehör über den Bildungspartner anschaffen.
Der Bildungspartner bietet in diesem Fall für die Finanzierungsart Miete monatsgenaue Mietverträge an. Auch dies war für die Schule ein wichtiger Punkt, um eine Kooperation mit dem Bildungspartner einzugehen. Nehmen Sie in diesem Fall bitte direkt Kontakt mit der AfB mobiles lernen auf.
Welche Lademöglichkeiten gibt es in der Schule?
Grundsätzlich schreibt die mit den Schülerinnen und Schülern abgeschlossene Nutzerverordnung vor, dass die iPads immer vollständig geladen zum Unterricht mitgebracht werden müssen. Sollte es in Einzelfällen dazu kommen, dass ein iPad doch an den Strom angeschlossen werden muss, befinden sich in den Klassenräumen meist mehrere Steckdosen. In den iPad-Klassen liegen zudem längere Ladekabel bereit. Ansonsten bleibt ja immer noch der klassische Stift und Papier.
Wohin wird meine Paket geliefert, wenn ich für mein Kind beim Bildungspartner bestellt habe?
Unser Bildungspartner sammelt die Bestellungen und organisiert den zentralen Versand an die Schule. Die einzelnen Pakete werden der Schule in den Ferien zugestellt, sodass eine erste Konfiguration durch die Administratorinnen und Administratoren erfolgen kann. Hierfür muss die Verpackung des iPads, der Hüllen und des Stifts von uns nicht geöffnet werden. Die Ausgabe der bestellten Pakete erfolgt am ersten Schultag des neuen Schuljahres gemeinsam mit den Klassenlehrkräften. Im Anschluss findet auch eine kurze Einweisung in das iPad statt.