An die Erziehungsberechtigten an unserer Schule, der Realschule Bleckede
Herzlich willkommen an unserer Schule! Schön, dass Ihr Kind und Sie sich für unsere Schule entschieden haben.
An unserer Schule spielt Elternarbeit eine große und wichtige Rolle. Es gibt für alle Erziehungsberechtigten verschiedene Möglichkeiten, sich am Schulleben zu beteiligen.
Erziehungsberechtigte können aktive Mitarbeit u.a. in folgenden Gremien leisten:
- als gewählter Klassenelternvertreter/innen im Schulelternrat
- als Vertretung in den Klassenkonferenzen
- als Vertretung in der Gesamtkonferenz
- als Vertretung in den Fachkonferenzen
- als Vertretung im Schulvorstand
- als Erziehungsberechtigte im Förderverein
Die Aufgaben der Klassenelternvertreterinnen und -vertreter sind es, die Elternabende, die mindestens einmal im Halbjahr abgehalten werden sollten, zu planen, einzuladen und durchzuführen, die Eltern bei den Sitzungen des Schulelternrats zu vertreten und an dessen Arbeit teilzunehmen. Als Verbindung zwischen Eltern und Schule hat die Elternvertretung die wichtige Funktion, den Informationsfluss zu sichern. Des Weiteren nehmen die beiden gewählten Elternvertretungen an den Klassen- und Zeugniskonferenzen teil.
Der Schulelternrat (SER) setzt sich aus allen Klassenelternvertretungen an der Schule zusammen. Er tagt mehrmals im Schuljahr und vertritt die Elternschaft der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und auch gegenüber der Niedersächsischen Landesschulbehörde.
Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden. Diese entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen, insbesondere über das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte, die Koordinierung der Hausaufgaben, die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schülerschaft, wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen.
Als Vertretung in der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Sie entscheidet sie, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über das Schulprogramm, die Schulordnung, die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, Leistungsbewertung und Beurteilung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
Als Vertretung in den Fachkonferenzen wirken die Beteiligten an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule in fachspezifischen Belangen mit.
Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin, Vertretungen der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerschaft zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Der Schulvorstand macht außerdem einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung.
Die Wahlperiode für die einzelnen Ämter beträgt jeweils zwei Jahre.
Als Mitglied im Förderverein wenden Sie sich bei Fragen unter der Telefon-Nummer 05852/390183 an Frau Sonja Müller
Wenn Sie sich für ein bestimmtes Gremium interessieren, melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns immer über engagierte Erziehungsberechtigte. Sie erreichen uns per mail unter ser@sz-bleckede.de
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Im folgenden Dokument finden Sie die aktuelle Satzung des SER: